Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für einen Europäischen Finanzausgleich
Das Forschungsprojekt zielt auf die Frage, inwieweit Ungleichgewichte innerhalb des EURO-Raumes durch finanzpolitische Maßnahmen adressiert bzw. abgebaut werden könnten und sollten. Eine in den Wirtschaftswissenschaften, wenngleich kontrovers, diskutierte Idee ist die Etablierung eines Europäischen Finanzausgleichs (EFA), um Finanzkraftunterschiede auszugleichen.Laufzeit:01. Februar 2020 - 31. Juli 2021
Forschungsteam:Prof. Dr. André W. Heinemann, Dipl. Volkswirt (Projektleitung)
M. Sc. Meike Baumheier
M. A. Frederik Meyer
Finanzierung:Deutsche Bundesbank | Hauptverwaltung in Bremen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt
Das Forschungsprojekt zielt auf die Frage, inwieweit Ungleichgewichte innerhalb des EURO-Raumes durch finanzpolitische Maßnahmen adressiert bzw. abgebaut werden könnten und sollten. Eine in den Wirtschaftswissenschaften, wenngleich kontrovers, diskutierte Idee ist die Etablierung eines Europäischen Finanzausgleichs (EFA), um Finanzkraftunterschiede auszugleichen.Laufzeit:01. Februar 2020 - 31. Juli 2021
Forschungsteam:Prof. Dr. André W. Heinemann, Dipl. Volkswirt (Projektleitung)
M. Sc. Meike Baumheier
M. A. Frederik Meyer
Finanzierung:Deutsche Bundesbank | Hauptverwaltung in Bremen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt
Eine institutionenökonomische Analyse setzt hier an mit der Frage, welche Anreize für die Haushalts- und Finanzpolitik der EURO-Mitgliedsstaaten im Sinne einer dauerhaften europäischen Stabilitätspolitik gesetzt werden können. Ein Europäischer Finanzausgleich (EFA) könnte dabei ein Konzept sein, innerhalb des EURO-Raums bestehende strukturelle Differenzen abzubauen. Um keine Fehlanreize zu erzeugen, könnte dabei ein finanzkraftorientierter innereuropäischer Finanzausgleich um die Einbeziehung der jeweiligen Finanzdefizite bei der Ermittlung der Finanzkraft ergänzt werden. Die Idee dahinter ist die Vermutung, dass nicht nur die Steuerkraft eine Leistungsfähigkeit eines Staates widerspiegelt, sondern auch die die Fähigkeit, zusätzliche Haushaltsmittel am Kapitalmarkt zu beschaffen. Steuerzugriff und Kapitalmarktzugriff ergibt dann die Summe der Leistungsfähigkeit eines Staates zur Wahrnehmung und Finanzierung öffentlicher Aufgabe, welche im EFA berücksichtigt werden kann. Regierungen stünden in diesem Fall vor der Entscheidung, Defizite bei der Inkaufnahme von verringerten EFA-Transfers zu beschließen. Diese „Schuldenbremse im Finanzausgleich“ soll im Rahmen des Projekts für einen EFA vor dem Hintergrund des Mehrebenensystems der Europäischen Union (EU) bzw. des EURO-Raumes analysiert werden.
Laufzeit:01. Februar 2020 - 31. Juli 2021
Forschungsteam:Prof. Dr. André W. Heinemann, Dipl. Volkswirt (Projektleitung)
M. Sc. Meike Baumheier
M. A. Frederik Meyer
Finanzierung:Deutsche Bundesbank | Hauptverwaltung in Bremen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt
Projekttyp:Drittmittelprojekt