Beschäftigungsbedingungen an Hochschulen im Wandel? Eine fallstudienbasierte Zwischenbilanz geänderter rechtlicher Rahmenbedingungen für die Beschäftigung wissenschaftlichen Personals und ihre wissenschaftspolitischen Auswirkungen
Die Rechtslage für die Beschäftigung wissenschaftlichen Personals an Hochschulen in Deutschland hat sich in den vergangenen Jahren deutlich verändert. Die personellen und wissenschaftspolitischen Auswirkungen dieser neuen Rahmenbedingungen werden in einem eher qualitativen und im Kern auf Fallstudien basierenden Forschungsvorhaben untersucht. Hierfür kommen Dokumentenanalysen und zahlreiche Expertengespräche zum Einsatz.Laufzeit:01. April 2020 - 30. September 2021
Forschungsteam:Dr. René Böhme (Projektleitung)
Jakob Streif, Universität Bremen
Die Rechtslage für die Beschäftigung wissenschaftlichen Personals an Hochschulen in Deutschland hat sich in den vergangenen Jahren deutlich verändert. Die personellen und wissenschaftspolitischen Auswirkungen dieser neuen Rahmenbedingungen werden in einem eher qualitativen und im Kern auf Fallstudien basierenden Forschungsvorhaben untersucht. Hierfür kommen Dokumentenanalysen und zahlreiche Expertengespräche zum Einsatz.Laufzeit:01. April 2020 - 30. September 2021
Forschungsteam:Dr. René Böhme (Projektleitung)
Jakob Streif, Universität Bremen
Mit der Zunahme des Personalbestands an deutschen Universitäten und Hochschulen sind auch die Beschäftigungsbedingungen und eine damit zusammenhängende Personalpolitik in den vergangenen Jahren verstärkt in den Fokus hochschulpolitischer Aufmerksamkeit gelangt. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf dem wissenschaftlichen Nachwuchs, welcher die größte Gruppe des Personals an Hochschulen darstellt und deren Zahl zuletzt im Verhältnis zu der der Professoren stärker anstieg.
Für das wissenschaftliche Personal an staatlichen Hochschulen und Forschungseinrichtungen hat der Bundesgesetzgeber im Wissenschaftszeitvertragsgesetz („WissZeitVG“) 2007 – in Anlehnung an Vorgängerregelungen aus dem Hochschulrahmengesetz – Sonderbefristungsregeln geschaffen, die über die allgemeinen arbeitsrechtlichen Befristungsmöglichkeiten hinausgehen. Im Zusammenhang mit einer Evaluation des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes, aber auch als Folge zahlreicher weiterer Studien und Stellungsnahmen hat ab Mitte der 2010er Jahre eine zunehmend veränderte Sichtweise auf die Beschäftigungsbedingungen des wissenschaftlichen Nachwuchses eingesetzt. In der Folge wurde das Wissenschaftszeitvertragsgesetz zum 17. März 2016 mit dem Ziel novelliert, kurfristige Befristungen zugunsten längerer befristeter Verträge zu ersetzen, ohne jedoch die in der Wissenschaft erforderliche Flexibilität und Dynamik einzuschränken. Als Ergänzung haben Bremen und andere Bundesländer unverbindliche Rahmenkodizes verabschiedet, um die Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nachhaltig zu verbessern. Parallel dazu beeinflussen jedoch auch verschiedene aktuelle arbeitsgerichtliche Entscheidungen die Einstellungspraxis in der Wissenschaft.
Zu den Auswirkungen dieser insgesamt deutlich veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen gibt es bisher in Anbetracht der Aktualität vergleichsweise wenige empirische Befunde. Eine erste Evaluation der Wirkung des WissZeitVG auf die Vertragslaufzeiten an der Universität des Saarlands zeigt Effekte in Bezug auf eine längere Beschäftigungsdauer von neuen Arbeitsverträgen auf. Gewerkschaften befürchten dagegen aufgrund der neuen unbestimmten Rechtsbegriffe zahlreiche Klagen. Häufige Strategien im Umgang mit der Novellierung seien einerseits die erhebliche Ausdehnung des Begriffs der Qualifizierung oder andererseits die „Flucht“ aus dem WissZeitVG. Andere Autoren berichten in Aufsätzen und Artikeln von nicht-indentierten Wirkungen wie beispielsweise der Nicht-Verlängerung der Arbeitsverträge erfahrener Wissenschaftler:innen trotz vorhandener Drittmittel, weil diese aus Sicht einiger Universitätsleitungen zunehmend als Klagerisiko gesehen würden.
Da die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung für die Jahre 2020/2021 vergebene Evaluation der Novellierung des WissZeitVG die Fragestellung stark auf eine quantitative Analyse der Vertragslaufzeiten verengt und damit wesentliche auch möglicherweise nicht-intendierte Wirkungen aus dem Blick zu verlieren droht, soll mit dem diesem Forschungsvorhaben eine eher qualitative und im Kern auf Fallstudien an verschiedenen Universitäten basierende Zwischenbilanz der Novellierung des WissZeitVG vorgenommen werden. Dabei geht es sowohl um intendierte und nicht-intendierte Ziele und Wirkungen, die Anwendbarkeit und Praktikabilität der Regelungen in der Praxis als auch Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft. Hierfür werden Dokumentenanalysen und zahlreiche Expertengespräche durchgeführt.
Laufzeit:01. April 2020 - 30. September 2021
Forschungsteam:Dr. René Böhme (Projektleitung)
Jakob Streif, Universität Bremen
Projekttyp:Projekt der Arbeitnehmerkammer Bremen