Nutzung digitaler Lernressourcen in Berufsschulen im Land Bremen
Laufzeit:
01. Januar 2025 - 31. Dezember 2025
Forschungsteam:
Dr. Peter Bleses
Dipl. Sozialwiss. Andreas Friemer
Laufzeit:
01. Januar 2025 - 31. Dezember 2025
Forschungsteam:
Dr. Peter Bleses
Dipl. Sozialwiss. Andreas Friemer
Zielsetzung und Fragestellungen des Forschungsprojekts
2016 verabschiedete die Kultusministerkonferenz (KMK) die Strategie „Bildung in einer digitalen Welt“ und formulierte darin grundsätzliche Anforderungen an das berufliche Bildungssystem. In den berufsschulischen Unterricht im Kontext dualer Ausbildung sollten zunehmend digital gestützte und medial aufbereitete Ausbildungsinhalte integriert werden. Ein solcher Anspruch an berufliche Bildungsprozesse ist ziemlich umfassend und durchaus herausfordernd.
Um die technische Umsetzung dieses strategischen Zieles zu unterstützen, stellte das Bun-desministerium für Bildung und Forschung (BMBF) von 2019 bis 2023 im Rahmen seines Programmes „DigitalPakt Schule“ Fördermittel zur Investition in die digitale Infrastruktur auf Länder- und kommunaler Ebene zur Verfügung. Bremen erhielt dabei insgesamt 48 Millionen Euro, die von der Senatorin für Kinder und Bildung verwaltet wurden und deren Verteilung durch die eigens dafür eingerichtete Koordinierungsstelle „Digitalpakt Schule“ geregelt wurde. Diese Fördermittel wurden so erfolgreich eingesetzt, dass Bremen im Bildungsmonitor 2022 im Handlungsfeld „Digitalisierung“ den ersten Platz belegte. Parallel dazu bilanzierte der „DGB-Ausbildungsreport Niedersachsen und Bremen 2023“ jedoch, dass sich Auszubildende nicht ausreichend auf die Digitalisierung vorbereitet sehen.
Vor diesem Hintergrund untersucht das Forschungsprojekt die digitale Ausstattung/Nutzung an den Berufsschulen im Land Bremen. Es ist thematisch im Feld der Qualität von Berufsausbildung angesiedelt, mit Fokus auf die digitale Unterstützung der Lernprozesse. Zentrale Fragestellungen sind, wie die berufsbildenden Schulen in Bezug auf die Geräteausstattung und digitale Vernetzung aufgestellt sind und wie eine solche Infrastruktur die Lernprozesse in der beruflichen Erstausbildung tatsächlich unterstützt.
Zur Annäherung an die Beantwortung dieser Fragen sollen in einem ersten Schwerpunkt die vorhandenen digitalen Infrastrukturen an beruflichen Schulen im Land Bremen analysiert werden – sowohl in technischer Hinsicht als auch in Bezug auf ihre administrative Integration und Vernetzung im Bildungsprozess.
In einem zweiten Schwerpunkt soll exemplarisch die tatsächliche Einbindung digital gestützter Lernressourcen in den Berufsschulunterricht beleuchtet werden. Hierfür sollen an berufsbildenden Schulen im Land Bremen Auszubildende und Lehrpersonal aus vier dualen Ausbildungsberufen befragt werden. Um ein breites Berufsspektrum abzubilden, wurden bei der Auswahl der Ausbildungsberufe sektorale Strukturmerkmale, sozio-demographische Faktoren sowie Ausbildungserfolgs- und Vertragslösungsquoten berücksichtigt.
Methodisches Vorgehen
Das Projekt soll in einem Mix aus quantitativen und qualitativen Erhebungen durchgeführt werden. Für die Bestandsaufnahme digitaler Technik an bremischen Berufsschulen sowie die Bewertung ihrer Nutzungsmöglichkeiten – soll in der Studie folgenden konkreten Fragestellungen nachgegangen werden.
Quantitative Erhebungen (Senatorin für Kinder und Bildung, Berufsschulen)
- Welche Hardwareausstattung gibt es an den beruflichen Schulen im Land Bremen?
- Geräte in den Klassen (Leasing, Nachbeschaffung)
- Vernetzung mit der senatorischen Behörde (Serverinfrastrukturen)
- Vernetzung mit anderen Berufsschulen (Serverinfrastrukturen)
- Vernetzung mit Ausbildungsbetrieben im Rahmen von Lernortkooperation
- Welche Softwareausstattung gibt es an den beruflichen Schulen im Land Bremen?
- Wie ist die Administration der digitalen Ressourcen geregelt?
- Zentrale Verwaltung
- Dezentrale Administration an den Schulen
- Personelle Ressourcen (IT-Stabsstellen, Lehrpersonal-Freistellungen)
- Wie gestaltet sich der Einsatz digital gestützten Unterrichtes an Berufsschulen im Land Bremen?
- Quantitativ (an wie vielen Schulen gibt es digital gestützte Lernangebote?)
- Inhaltlich (kaufmännische, gewerblich-technische, MINT-Ausbildungsanteile)
Gibt es inhaltliche Unterschiede?
Qualitative Erhebungen (Interviews, Gruppengespräche)
- Perspektive von Auszubildenden und Lehrenden auf die Einbindung digital gestützten Lernens in den schulischen Teil der Ausbildung
- Wie bewerten sie die technischen Nutzungsmöglichkeiten?
- Wie bewerten sie die inhaltliche Einbindung?
- Kommen auch KI-Anwendungen zum Einsatz?
- Welche Chancen und Herausforderungen ergeben sich durch KI für Auszubildende, Ausbildungsorte und Lehrkräfte
- Wo sehen sie Mehrwert/ Benefit für ihre Ausbildung?
- Wo gibt es Verbesserungsbedarfe?
- Wie läuft die digitale Vernetzung mit Ausbildungsbetrieben zur Lernortkooperation?
- Welche Plattformen werden ggf. für die digitale Lernortkooperation genutzt?
- Wie wird ggf. die Qualität der digitalen Vernetzung mit den Ausbildungsbetrieben zur Lernortkooperation bewertet?
- Wie steht es um die digitalen Kompetenzen der Lehrkräfte und ggf. auch der Ausbilder:innen im Rahmen der Lernortkooperation?
- Wo gibt es Verbesserungsbedarfe und wie könnten diese umgesetzt werden?
Die Ergebnisse dieser Studie sollen Anknüpfungspunkte bieten, um den (möglichen) Mehrwert digital gestützter Lernangebote in der beruflichen Erstausbildung einschätzen und damit zu einer Qualitätssteigerung in der Berufsausbildung beitragen zu können.
Laufzeit:
01. Januar 2025 - 31. Dezember 2025
Forschungsteam:
Dr. Peter Bleses
Dipl. Sozialwiss. Andreas Friemer
Projekttyp:
Projekt der Arbeitnehmerkammer Bremen
Datenschutzkonzept zum Projekt
„Nutzung digitaler Lernressourcen in Berufsschulen im Land Bremen“
Link zum Datenschutzkonzept.pdf (66 KB)
Prozedurbeschreibung zum Datenmanagement
Die Projektmitarbeiter:innen der Universität Bremen am iaw stellen sicher, dass geschützte personenbezogene Daten zu keinem anderen als dem zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck verarbeitet werden. Des Weiteren sind die Mitarbeiter:innen verpflichtet, die erhobenen und verwerteten Daten durch technische und organisatorische Maßnahmen vor dem Zugriff durch Unbefugte zu schützen. Die Interviews und erhobenen Daten in den quantitativen Erhebungen werden streng vertraulich behandelt. Die Daten werden nicht an Dritte weitergeben. Nur die Projektmitarbeiter:innen haben Zugang zu den Daten.
Daten aus den Gruppengesprächen mit Auszubildenden und den Interviews mit Lehrer:innen
Aufklärung und Information über die Erhebungen an den Schulen,
Informationsschreiben
Die Schulleitungen werden vor Beginn der geplanten Erhebungen über das Forschungsvorhaben und die an ihrer Schule geplanten Gruppengespräche mit den Auszubildenden sowie die Interviews mit den jeweiligen Fachlehrer:innen informiert. Für die Durchführung der Gespräche ist die Zustimmung der jeweiligen Schulleitung erforderlich.
Die Fachlehrer:innen erhalten ein Informationsschreiben über die geplanten Erhebungen (Gruppengespräch mit den Auszubildenden und Interview mit Ihnen selbst) und werden bei Bedarf (Terminabsprache) persönlich kontaktiert.
Alle Beteiligten (Auszubildende und Schulpersonal) werden über den Hintergrund der Befragungen, das Projekt und die Freiwilligkeit an der Teilnahme der schriftlich informiert.
Um an dem jeweiligen Gespräch teilnehmen zu können, müssen alle Beteiligten persönlich in einer Einwilligungserklärung zustimmen. Für diese Zustimmung wird auf der Einwilligungserklärung temporär der Vorname, der Nachname und die Unterschrift jedes Teilnehmenden erfasst.
Aufbewahrung der Daten und geplante Datensicherungsmaßnahmen
Zutritts-, Zugangs- und Zugriffskontrolle sowie Vernichtung der Daten
Papierbasierte Daten
Einwilligungserklärungen der Fachlehrer:innen für die qualitativen Interviews und Einwilligungserklärung der Auszubildenden für die Gruppengespräche Die Einwilligungserklärungen, welche mit Klarnamen versehen sind, werden in abschließbaren Schränken im Büro der Projektmitarbeiter:innen im iaw gelagert. Kontaktdaten und Interviewdaten werden getrennt voneinander aufbewahrt. Schlüssel zu den Büros haben die Projektleitung sowie die Nutzer:innen des jeweiligen Büros. Des Weiteren haben die Institutsdirektion, die Abteilungsleiter:innen sowie die Verwaltung und Reinigungskräfte/Haustechnik Zugang zu den Büros. Das Büro wird beim Verlassen immer abgeschlossen (Zutrittskontrolle). Die Schlüssel zu den abschließbaren Schränken haben nur die Projektmitarbeiter:innen (Zugangskontrolle). Durch die Lagerung der papierbasierten Daten in verschlossenen Schränken in abschließbaren Büros wird unbefugtes Lesen, Entnehmen oder Kopieren verhindert (Zugriffskontrolle).
Vernichtung papierbasierter Daten
Die unterzeichneten Einwilligungserklärungen werden nach Ende des Projekts, d.h. am 31.12.2025 gelöscht. Die papierbasierten Einwilligungserklärungen werden von einer professionellen Firma für Aktenvernichtung, mit der die Universität Bremen zusammenarbeitet, vernichtet.
Digitale Daten
Audiodateien sowie Transkripte der Interviews mit Expert:innen und Gruppengespräche mit Auszubildenden
Im Rahmen der qualitativen Interviews mit Expert:innen werden die Audiodateien während der Aufnahme digital im Format mp3 auf dem Aufnahmegerät gespeichert und unmittelbar nach dem Interview passwortgeschützt auf dem Computer der/des Mitarbeiters/Mitarbeiterin gespeichert und auf den Aufnahmegeräten gelöscht.
Zugang zu den digitalen Daten haben nur die Projektmitarbeiter:innen. Die Büros werden beim Verlassen abgeschlossen (Zutrittskontrolle), die Computer sind nur mit persönlichem Passwort zugänglich (Zugangskontrolle). Zudem wird es eine Sicherheitskopie der Audiodatei auf dem institutsinterne Server geben. Das Netzwerk ist vor äußeren Zugriffen geschützt.
Zugriffskontrolle wird dadurch gewährleistet, dass nur vor Ort und mit Passwort sowie jeweiliger Zugangsberechtigung (Projektmitarbeitende) Zugriff ermöglicht wird. Die Zugangsberechtigung wird über den Administrator gewährt bzw. geprüft. Der institutsinterne Server hat einen Backup-Server, auf dem täglich inkrementelle Backups abgelegt werden.
Dadurch wird die Möglichkeit des Verlusts von Daten deutlich verringert
(Verfügbarkeitskontrolle).
Die Erstellung von Transkripten/Protokollen erfolgt durch den/die Gesprächsleiter/in.
Im ersten Schritt werden die Aufnahmen anonymisiert protokolliert, um entsprechende Ergebnisse zeitnah zu konstruieren. Unter Vorbehalt tiefergehender Analysen nach Prüfung auf weitere tiefergehende wissenschaftliche Verwertbarkeit werden anschließende Transkriptionen (Wort für Wort Verschriftlichungen) durchgeführt. Die Interviews werden während der Transkription/Verschriftlichung bzw. Protokollierung anonymisiert.
Vernichtung der Audiodateien
Die Audiodateien der qualitativen Interviews werden nach Abschluss der Transkription
spätestens jedoch nach einem Jahr mittels der Software ERASURE gelöscht.
Vernichtung der Textdateien
Die Transkripte und Protokolle werden für weitere 10 Jahre nach Projektende nach dem
Standard guter wissenschaftlicher Praxis aufbewahrt.